Mehr Teilzeit, weniger Vollzeit
Zur Jahresmitte 2026 waren in Baden-Württemberg knapp 4,94 Millionen Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Davon waren etwa 3,52 Millionen Personen in Vollzeit beschäftigt. Das sind etwas mehr als 71 Prozent der gesamten Beschäftigten. Rund 1,41 Millionen Personen waren Teilzeitbeschäftigte, was einem Anteil von 28,6 Prozent entsprach. Die Anzahl der im Land Beschäftigten hat sich in den letzten zehn Jahren insgesamt deutlich erhöht. Seit 2015 wurden etwa 576.600 Jobs mit Sozialversicherungspflicht hinzugefügt. Die Anzahl der Vollzeitstellen wuchs moderat, während die Teilzeitbeschäftigung wesentlich stärker zunahm.
Teilzeit wachst schneller als Vollzeit
Die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten hat sich seit 2015 um etwa 241.000 Personen erhöht. Das stellt einen Anstieg von über 7 % dar. Die Teilzeitbeschäftigung entwickelte sich deutlich dynamischer. Hier gab es einen Anstieg um etwa 336.400 Beschäftigte. Das heißt, es gibt einen Anstieg von mehr als 30 Prozent. Die Zunahme der Teilzeitbeschäftigung im Vergleich zur Vollzeitbeschäftigung war mehr als viermal so stark.
Teilzeit ist vor allem weiblich
In Baden-Württemberg ist der Bereich der Teilzeitarbeit nach wie vor durch einen hohen Frauenanteil gekennzeichnet. Im Jahr 2026 waren fast vier von fünf Teilzeitbeschäftigten Personen Frauen. Die Manner machten nur etwa ein Fünftel aus. Zur selben Zeit hat die Teilzeitarbeit bei Männern deutlich an Bedeutung gewonnen. In einem Zeitraum von zehn Jahren nahm die Anzahl der männlichen Teilzeitbeschäftigten um über 112.000 zu. Dadurch erhöhte sich der Anteil der Männer in Teilzeit von 7,6 auf 11,0 Prozent. Auch bei den Frauen stieg die Teilzeitbeschäftigung weiter an. Seit 2015 stieg der Anteil der Teilzeitbeschäftigten auf fast die Hälfte aller berufstätigen Frauen.
Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt
Im bundesweiten Vergleich ist die Teilzeitbeschäftigung etwas häufiger anzutreffen als im Südwesten. Im Jahr 2026 betrug die bundesweite Teilzeitquote über 31 Prozent, was rund zweieinhalb Prozentpunkte höher war als der Wert in Baden-Württemberg. Der Abstand war bei den Männern etwas größer, bei den Frauen hingegen geringer. Insgesamt liegt Baden-Württemberg leicht unter dem Durchschnitt der Bundesländer.
Zusammenhang mit Ausbildung
Auch der berufliche Abschluss steht in Zusammenhang mit Teilzeit. Im Vergleich zu Beschäftigten mit anderen Abschlüssen arbeiten Akademikerinnen und Akademiker seltener in Teilzeit. Fast zwei Drittel der Teilzeitbeschäftigten mit bekanntem Bildungsabschluss hatten einen anerkannten Berufsabschluss. Etwa 25 % hatten einen akademischen Abschluss. Der Anteil der Personen ohne Abschluss war geringer.
Grosse Unterschiede zwischen den Branchen
Teilzeitbeschäftigung ist vor allem im Dienstleistungssektor anzutreffen. Im Jahr 2026 betrug die Teilzeitquote dort fast 37 Prozent. Im Produzierenden Gewerbe kam Teilzeit hingegen deutlich seltener vor. In diesem Bereich waren nur etwa 12,5 Prozent der Beschäftigten in Teilzeit tätig. In den Bereichen Gesundheit und Soziales war beinahe jede zweite Person, die einer Beschäftigung nachging, Teilzeit beschäftigt. Auch im Handel war Teilzeit von großer Bedeutung. Im Verarbeitenden Gewerbe, das für Baden-Württemberg von besonderer Bedeutung ist, war Teilzeitarbeit hingegen kaum verbreitet.
Sehr hohe Teilzeitquoten in einzelnen Bereichen
In privaten Haushalten lag die Teilzeitquote bei über zwei Dritteln der Beschäftigten, was die höchsten Werte ausmachte. Teilzeitbeschäftigung war auch in der Erziehungs- und Unterrichtsbranche sowie bei anderen Dienstleistungen sehr verbreitet. Auch im Gastgewerbe und in der öffentlichen Verwaltung war der Anteil der Teilzeitbeschäftigten überdurchschnittlich hoch. Insgesamt wird deutlich, dass Teilzeitarbeit insbesondere in dienstleistungsnahen Sektoren eine wesentliche Bedeutung hat.
Was die Zahlen abbilden
Die Daten sind der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Sie erfasst sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und deckt damit etwa 75 % aller Erwerbstätigen in Baden-Württemberg ab. Personen, die nicht eingeschlossen sind, sind unter anderem Selbständige, Beamtinnen und Beamte sowie solche, die nur geringfügig beschäftigt sind. Der 30. Juni ist der Stichtag, an dem ein repräsentativer Jahreswert verwendet wird.
